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Beiträge Wasser- und Bodenverband

Informationen aus dem Liegenschaftsamt

 

Das Bau- und Ordnungsamt/Liegenschaften des Amtes Güstrow-Land informiert:

Gemäß § 5 Absatz 2 der jeweiligen Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände der amtsangehörigen Gemeinden in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht auf der Homepage: http.//www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht.html) wurden im Jahr 2016 erstmalig Dauerbescheide für die Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände erstellt.

Gesonderte Gebührenbescheide für die Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände werden künftig nur noch verschickt, wenn eine Änderung beim Gebührengegenstand, Gebührenmaßstab, Gebührensatz, Gebührenpflichtigen oder der Fälligkeit eintritt.

In allen anderen Fällen gilt der Bescheid des Vorjahres unverändert auch für 2024. Die darin genannten Gebührenbeträge sind zum 15.08.2024 zu zahlen.

Zur Erleichterung der Zahlungen wird die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren empfohlen. Den Vordruck dazu können Sie beim Amt Güstrow-Land erhalten oder auf der Homepage
www.amt-guestrow-land.de unter dem Punkt Amt/Verwaltung/Formulare herunterladen,  ausdrucken und im Original herreichen.

Diese Seite wird von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bearbeitet, letzte Änderung 14.05.2024